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   OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/2002 (112)   

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https://dejure.org/2002,11877
OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/2002 (112) (https://dejure.org/2002,11877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/2002 (112) (https://dejure.org/2002,11877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2002 - 2 Ss 769/2002 (112) (https://dejure.org/2002,11877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verstoß gegen das BtM-Gesetz, gewerbsmäßiges Handeltreiben, erforderlicher Umfang der Feststellungen, erweiterter Verfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Umfang der tatsächlichen richterlichen Feststellungen; Unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wirkstoffgehalt und Preis von Haschisch; Anordnung des erweiterten Verfalls

  • Judicialis

    StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 d; ; StGB § 73 d Abs. 1; ; StPO § 318 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 33 Abs. 1 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Anforderungen an Begründung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 07.05.2001 - 2 Ss 134/01

    Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, ausreichende Feststellungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Nach allgemeiner Meinung hat das Revisionsgericht die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung von Amts wegen zu untersuchen ( vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl. § 352 Rdnr. 3 und 4 m.w.N., zuletzt Senat in Beschluss vom 19. März ­ 2 Ss 164/02, siehe auch Senat in NStZ-RR 2001, 300 ).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte gemäss § 318 Satz 1 StPO ist nur zulässig und wirksam, wenn sie dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit lässt, den angefochtenen Teil des Urteils, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig zu prüfen und rechtlich zu beurteilen ( vgl. BGHSt 27, 70, 72 ).
  • OLG Hamm, 19.03.2002 - 2 Ss 164/02

    Berufungsbeschränkung, erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Nach allgemeiner Meinung hat das Revisionsgericht die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung von Amts wegen zu untersuchen ( vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl. § 352 Rdnr. 3 und 4 m.w.N., zuletzt Senat in Beschluss vom 19. März ­ 2 Ss 164/02, siehe auch Senat in NStZ-RR 2001, 300 ).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Für die nachvollziehbare Festlegung des Mindestschuldumfangs ist es unerlässlich darzulegen, von welcher Qualität der Tatrichter ausgegangen ist ( vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685 2686 , BayObLG NStZ-RR 1998, 55).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Diese werden jedoch den erhöhten Anforderungen, welche bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift an die Überzeugungsbildung des Tatrichters zu stellen sind ( vgl. BGHSt 40, 371 ff ), nicht gerecht.
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Für die nachvollziehbare Festlegung des Mindestschuldumfangs ist es unerlässlich darzulegen, von welcher Qualität der Tatrichter ausgegangen ist ( vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685 2686 , BayObLG NStZ-RR 1998, 55).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
    Für die nachvollziehbare Festlegung des Mindestschuldumfangs ist es unerlässlich darzulegen, von welcher Qualität der Tatrichter ausgegangen ist ( vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685 2686 , BayObLG NStZ-RR 1998, 55).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. September 2002 - 2 Ss 769/02 -, juris Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anforderung an die

    Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13, juris Rn. 19]; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 Ss 58/05

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Verfall des

    Handelt es sich bei der abgeurteilten Tat um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wird insbesondere der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bejaht, so ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in dem veräußerten Betäubungsmittelgemisch (jeweils) befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; OLG Hamm, Beschluss vom 16. September 2002 - 2 Ss 769/02 - BayObLG NStZ 2000, 210; NStZ-RR 1998, 55).
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